Die Pflicht des Vermieters zur Annahme eines vom Mieter gestellten Ersatzmieters.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Abstract

Die sich für das Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis mit stark personenrechtlichem Einschlag ergebende Verpflichtung zur verstärkten gegenseitigen Rücksichtnahme und Loyalität gebietet es, dass der Vermieter bei Meidung der Verwirkung seines Erfüllungsanspruches dem vorzeitigen Vertragsauflösungsverlangen des Mieters zu entsprechen hat, wenn er keinen wichtigen Grund gegen die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses oder die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Ersatzmietern vorbringen kann. Der Mieter hat dem Vermieter nicht nur mehrere objektiv zumutbare und geeignete Nachmieter zu präsentieren, sondern auch weitestgehend auf die den Umständen entsprechenden berechtigten Belange des Vermieters Rücksicht zu nehmen. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietvertrag, Mietrecht, Ersatzmieter, Nachmieter, Vertragsauflösung

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.51, S.2782-2785, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietvertrag, Mietrecht, Ersatzmieter, Nachmieter, Vertragsauflösung

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