"...entschlossen, zum Zusammengehörigkeitsgefühl der Völker Europas beizutragen". Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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BBR Z 515
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Zusammenfassung
Am 21.Mai 1980 wurde von der Europäischen Kommunalminister-Konferenz in Madrid das "Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften" zunächst von der Bundesrepublik Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden unterzeichnet. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften (Kreise und Gemeinden) über die europäischen Grenzen hinweg zu erleichtern. Das gilt insbesondere für Bereiche wie den Umweltschutz, die öffentliche Infrastruktur, die Stadt- und Landesentwicklung sowie den Katastrophenschutz. Der Artikel dokumentiert den Wortlaut des Rahmenübereinkommens. IRPUD
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Politik, Übernational, Stadtentwicklung, Landesentwicklung, Katastrophenschutz, Rahmenvereinbarung, Zusammenarbeit, Grenzüberschreitend, Gebietskörperschaft, Infrastruktur
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Das Rathaus 33(1980)Nr.9, S.649-651
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Politik, Übernational, Stadtentwicklung, Landesentwicklung, Katastrophenschutz, Rahmenvereinbarung, Zusammenarbeit, Grenzüberschreitend, Gebietskörperschaft, Infrastruktur