Denkmalpflege im Rheinland aktuell.

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SEBI: 82/23

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KO

Abstract

Die Vorträge der Tagung, die der Landschaftsverband Rheinland am 26. September 1980 in Ratingen durchgeführt hat, sind zusammengefaßt. Es handelt sich um eine Informationsveranstaltung über das neue Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz, das den Denkmalbegriff zeitlich nicht eingrenzt, wohl aber vielschichtige Bedeutungswerte, das meint bestimmte Qualitätsmerkmale, voraussetzt, stellt das Einzeldenkmal gleichberechtigt neben den Denkmalbereich. Damit hat sich ein besonderes Anliegen der Denkmalpflege erfüllt, die letzlich schon seit der Jahrhundertwende vermehrt die Einbindung des Einzelmonuments in seine Umgebung und die Bewahrung von städtebaulichen Zusammenhängen, heute sagen wir Ensembles, gefordert und in ihr argumentatives Tun zunehmend mit einbezogen hatte. Mit dem Instrument des Denkmalbereiches hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dem komplexen gesellschaftspolitischen Postulat des Ensembleschutzes angemessen Rechnung zu tragen. Freilich liegen dabei Initative und Durchsetzung hauptsächlich bei den Kommunen. difu

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Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Kultur

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Bonn:Habelt in Komm.(1981), Kt.; Abb.; Grundr.

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Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Kultur

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Mitteilungen aus dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege Bonn; 1