Begriff und Funktion des wirtschaftlichen Vorteils im kommunalen Beitragsrecht - unter besonderer Berücksichtigung des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969, GVNW S. 712, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.Juni 1978, GVNW S. 268 - SGVNW 610.
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SEBI: 81/4380
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Abstract
Die Pflicht zum Vorteilsausgleich im kommunalen Beitragsrecht macht eine hinlängliche Bestimmung des Vorteilsbegriffs unabdingbar.Teilweise wird der abzugeltende Vorteil in der verbesserten Erschließungssituation des Grundstücks gesehen, die zu einer Steigerung des Gebrauchswertes und/oder des Verkehrswertes führe.Andere versuchen mit Hilfe des betriebswirtschaftlichen Modells einer Kosten-Nutzen-Analyse die Vorteile zu quantifizieren.Die Untersuchung zeigt aus rechtswissenschaftlicher Sicht Lösungen zur qualitativen und quantitativen Erfassung des Vorteilsbegriffs auf.Der Verfasser nimmt den Pargr. 8 des Kommunalabgabengesetzes von Nordrhein-Westfalen als Ausgangspunkt.Die Ergebnisse lassen sich dennoch auf die Regelungen anderer Bundesländer übertragen, weil hinsichtlich des Vorteilsbegriffes eine weitgehende Rechtsgleichheit in allen Bundesländern angenommen werden kann.Die gefundenen Ergebnisse werden am Schluß in Satzungsentwürfen wiedergegeben. ks/difu
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Beitragsrecht, Kommunalabgabengesetz, Erschließung, Vorteilsausgleich, Wirtschaftlichkeit, Grundstücksbezogenheit, Fußgängerzone, Straßenausbau, Straßenbaubeitrag, Kanalanschlussbeitrag, Steuer, Gebühr, Baurecht, Bodenrecht, Verkehr
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Münster:(1980), XXI, 160 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1980)
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Beitragsrecht, Kommunalabgabengesetz, Erschließung, Vorteilsausgleich, Wirtschaftlichkeit, Grundstücksbezogenheit, Fußgängerzone, Straßenausbau, Straßenbaubeitrag, Kanalanschlussbeitrag, Steuer, Gebühr, Baurecht, Bodenrecht, Verkehr