Probleme sonderpädagogischer Diagnostik im Aufnahmeverfahren zur Sonderschule für Lernbehinderte - am Beispiel des Verwaltungsgebietes Berlin/West

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SEBI: 81/3107

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Aus der verwaltungstechnischen Sichtweise heraus haben die Sonderpädagogen die Aufgabe, behinderte Kinder diagnostisch zu erfassen, sie auszulesen und den ihrer Behinderung entsprechenden Sonderschularten zur heilpädagogischen Betreuung zuzuführen. Dieser Auslese liegt die Annahme zugrunde, daß die möglichst frühzeitig einsetzende, behinderungsspezifische heilpädagogische Förderung eine optimale Rehabilitation bei Verminderung sekundärer Schädigungen erwarten läßt. Während die Auslese sensorisch und körperlich behinderter Kinder weniger problematisch ist, weil sie diagnostisch klarer erfaßbar sind, ist die Auslese der Gruppe der "Lernbehinderten" problematisch, weil sie nicht eindeutig abgrenzbar ist. Vor dem umfassenden empirischen Teil der Untersuchung der Probleme sonderpädagogischer Diagnostik wird der Stand der Diskussion des Begriffs "Lernbehinderung" in der Literatur dargestellt. An der Untersuchung beteiligten sich 23 von insgesamt 33 in Berlin in Frage kommenden Sonderschulen für "Lernbehinderte". sg/difu

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Behinderung, Lernbehinderung, Sonderschule, Sonderpädagogik, Bildungswesen, Sozialwesen, Methode, Schule

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Berlin:(1980), IV, 321 S., Abb.; Tab.; Lit.(phil.Diss.; FU Berlin 1980)

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Behinderung, Lernbehinderung, Sonderschule, Sonderpädagogik, Bildungswesen, Sozialwesen, Methode, Schule

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