Mieterhöhung für Kanalanschluß und Straßenbaumaßnahmen.
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Bei nicht preisgebundenen Wohnungen kann der Vermieter nach MHG § 3 eine Erhöhung der Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen, wenn er bauliche Änderungen durchgeführt hat, die auf Umständen beruhen, die er nicht zu vertreten hat. Nach einem Urteil des LG Lübeck vom 24.3.1980 - 13 S 6/80 - kann sich der Vermieter auf diese Regelung nicht berufen, wenn er an die Gemeinde einen Betrag für die Herstellung eines Kanalanschlusses bezahlen musste. Dem hält der Autor entgegen, dass gerade Sinn und Zweck des MHG § 3 für die Anwendung der Vorschrift spricht, weil der Grundstückseigentümer diese Ausgaben in die Kalkulation der früher vereinbarten Miete nicht einbeziehen konnte. Es handele sich dabei um Ausgaben, die unabhängig von seiner persönlichen Entscheidung fällig werden. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietvertrag, Mietrecht, Mieterhöhung, Kanal, Kanalanschluss, Straßenbau, Miethöhengesetz
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.7, S.170-171, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietvertrag, Mietrecht, Mieterhöhung, Kanal, Kanalanschluss, Straßenbau, Miethöhengesetz