Gemeinderecht - Wohnbauförderung.
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1982
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IRB: Z 1049
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Abstract
Eigentumsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Subventionierung von Wohnbauten. Das Subventionsverhältnis wird durch Vertrag begründet. Dabei dürfen die Leistungen des Gemeinwesens nicht von Gegenleistungen des Privaten abhängig gemacht werden, die im Gesetz keine Grundlage finden. Das Bundesrecht und - in Bezug auf die sog. Wohnbauaktion II - das kontonale Recht schließen es jedoch nicht aus, dass die Gemeinden aufgrund ihrer Autonomie Vorschriften über weitergehende Eigentumsbeschränkungen aufstellen. rh
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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 82(1981) Nr.8, S.361-370 Verwaltungsgericht, Entscheidung vom 21.5.1980.