Zum Tatbestand des Bauens über die Grenze §§ 912 ff. BGB.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Tatbestand des Bauens über die Grenze liegt nach dem Leitbild des Gesetzgebers in erster Linie vor, wenn ein Gebäude auf zwei oder mehrere benachbarte Grundstücke errichtet worden ist, die verschiedenen Personen gehören. Behandelt wird die gesamte Problematik des Grenzüberbaus einschließlich der sogenannten Überbaurente. Diese soll nur den Verlust der Bodennutzung ausgleichen und verdrängt insoweit alle Ansprüche aus sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten. Sie bemißt sich gem. BGB § 912 II nach dem Verkehrswert der überbauten Bodenfläche zur Zeit der Grenzüberschreitung ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen des Grundstückswertes. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Eigentum, Bodenrecht, Grenze, Grenzüberbau, Überbau, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 912, Grundstück, Nachbarrecht, Schadenersatz, Rente
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Baurecht 12(1981)Nr.4, S.328-332, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Eigentum, Bodenrecht, Grenze, Grenzüberbau, Überbau, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 912, Grundstück, Nachbarrecht, Schadenersatz, Rente