Der Schutz privater Belange bei Bauplanungen. Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, Plangewährleistungsrechte, insbesondere für gewerbliche Interessen.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Die auslegungsbedürftige Grundsatzentscheidung des BVerwG (NJW 1980, 1061) zur Antragsbefugnis in Normenkontrollsachen hat zu einer Zunahme "planungsrechtlicher Konkurrentenklagen geführt". Die Abhandlung nimmt in diesem Zusammenhang zum Nachteilsbegriff als Voraussetzung von Normenkontrollklagen Stellung und legt dar, dass die vom BVerwG aufgezeigten Lösung rechtlich nicht begründet und auch nicht praktikabel ist. Sie präzisiert, wann eine Verletzung des Abwägungsgebots zu einer Normenkontrollklage berechtigt und entwickelt neben den herkömmlichen subjektiven Abwehrrechten einen begrenzten Schutz privater Interessen auf Planfortbestand. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bebauungsplanung, Planungsrecht, Normenkontrollverfahren, Verfahrensrecht, Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, Plangewährleistung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.32, S.1689-1697, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Planungsrecht, Normenkontrollverfahren, Verfahrensrecht, Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, Plangewährleistung