Bürgerbeteiligung an städtischen Lebensformen. Anspruch und Wirklichkeit.

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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515

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Abstract

Es wird dargelegt, dass sowohl die gesetzlich fixierten Ansprüche auf Bürgerbeteiligung als auch die Programmansprüche in der Wirklichkeit weitgehend nicht den gewünschten Erfolg zeigen und zwar deshalb, weil die an sich richtigen und wohlgemeinten Ziele in der Realität am Detail scheitern und teilweise eine entgegengesetzte Auswirkung haben. Daraus wird jedoch der Schluss gezogen, dass man dennoch Bürgerbeteiligung in Form aktiven Mitwirkens durch den Bürger als Programm weiter verfolgen sollte. In gesetzlichen Regelungen wird jedoch kein Ausweg gesehen, da jedes Gesetz eine Reglementierung mit bürokratischen Folgen und eine Einschränkung der freien Entfaltungsmöglichkeit beinhaltet. Es werden Voraussetzungen genannt, unter denen eine Bürgerbeteiligung und Bürgermitwirkung wirksam werden kann. IRPUD

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Stadtplanung/Städtebau, Bürgerbeteiligung, Gesetz, Programm

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Rathaus 35(1982)Nr.1, S.13-16

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Stadtplanung/Städtebau, Bürgerbeteiligung, Gesetz, Programm

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