Bauplanungsrecht - Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes. § 35 Abs.5 Satz 1 Nr. 2 - BVerwG., Urt. v. 13. Juni 1980 - 4 C 63.77.

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1982

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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

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Zusammenfassung

Nach einem Brand wurde ein "Starthäuschen" an einem privaten Flugplatz neu errichtet, ist aber seiner Funktion nach ein Wochenendhaus. Die Klage auf nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung wird abgelehnt. Wesentlich für die Genehmigungsfähigkeit ist die tatsächliche Nutzung des Gebäudes, und nicht eine mögliche, nach § 35 BBauG privilegierte Zweckbestimmung, die hier nur in untergeordnetem Umfang wahrgenommen wird. Das Gebäude ist demnach nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG an dem gewählten Standort erforderlich und nicht privilegiert. cs

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Natur u.Landschaft, Stuttg. 56(1981)Nr.11, S.440

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