Zum Stellenwert der Regionalplanung in der nachhaltigen Entwicklung.

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1997

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Berlin

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ZLB: 97/3670-4
BBR: C 26 157

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Abstract

Die Forderung nach einer nachhaltigen Entwicklung wird tendenziell zu einer Stärkung der Raumplanung führen, die querschnittsorientiert handelt und die Fachbelange in einen Gesamtkontext bringt. Um der Aufgabe eines zentralen Trägers einer nachhaltigen Entwicklung in konfliktträchtigen Fällen gerecht zu werden, erweitert die Regionalplanung z.Zt. ihren Kompetenzbereich von der traditionellen Koordinationsfunktion hin zur Prozeßgestaltung mit konkretem Handlungsbezug. Ihre Hauptaufgabe ist dabei, komplexe Sachverhalte zu analysieren und zu handhabbaren Grundmustern zu verdichten, aus denen sich dann Bewertungs- und Zielvorstellungen für nachhaltige Raumstrukturen ableiten lassen. Die wichtigsten Bausteine sind ein nachhaltiges Siedlungs- und Verkehrsflächenmanagement, Freiraumsicherung und die Schaffung ökologischer Verbundsysteme, die Formulierung raumbezogener Qualitätsziele und Indikatoren, die Abgeltung teilräumlicher ökologischer Leistungen sowie die Agenda 21 im regionalen und lokalen Kontext. eh/difu

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57 S.

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Texte; 97/31

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