Im Städtebau- und Bodenrecht - Korrekturen sind unerläßlich.
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ZZ
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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Bei der Novellierung des Städtebau- und Bodenrechts handelt es sich um eine Verbesserung der Instrumente des Bundesbaugesetzes mit dem Ziel, das Angebot an Bauland zu vergrößern und Preissteigerung zu verringern. Beim Städtebauförderungsgesetz geht es um eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Sanierungsrechts, die Harmonisierung von Städtebau- und Modernisierungsförderung und die Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung bei Stadterneuerungsaufgaben. Weiterhin soll das Kleingartenrecht umfassend novelliert werden. Ob gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind, damit zukünftige Probleme in Gebieten mit Gemengelagen besser gelöst werden können, ist noch zu klären. IRPUD
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bodenrecht, Städtebaurecht, Kleingartenrecht, Novellierung, Bodenpreis, Sanierung, Modernisierung, Förderung
Zeitschrift
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.8, S.674, 676, 678
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Recht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bodenrecht, Städtebaurecht, Kleingartenrecht, Novellierung, Bodenpreis, Sanierung, Modernisierung, Förderung