Naturschutz und Landschaftspflege. Das nordrheinwestfälische Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Zusammenfassung
Es wird dargestellt, dass bei Entscheidungsprozessen ökologische Erfordernisse vielfach hinter ökonomischen Betrachtungen zurückweichen müssen, weil sie schwer quantifizierbar sind. Dies ist besonders in der Nähe von Ballungsräumen problematisch. Ein erster Schritt zur Veränderung scheint mit der Verabschiedung des Landschaftsgesetzes (Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft) in Nordrhein-Westfalen gemacht worden zu sein. Es werden die Ziele des Gesetzes umrissen, teilweise die gesetzlichen Bestimmungen zitiert bzw. erläutert. Ein Verfahrensschema für die Aufstellung des Landschaftsplans ist abgebildet. IRPUD
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Schlagwörter
Recht, Naturschutz, Landschaftsgesetz, Ökologie, Flächenerschließung, Landschaftserhaltung, Landschaftsplanung
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Rathaus 34(1981)Nr.4, S.234-241, Abb.
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Recht, Naturschutz, Landschaftsgesetz, Ökologie, Flächenerschließung, Landschaftserhaltung, Landschaftsplanung