Bundesberggesetz enthält wichtige Neuregelungen für Grundeigentümer. Haftung für Bergschäden von besonderer Bedeutung.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 897

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Neuregelungen des Bundesberggesetzes sehen u.a. vor, dass zur Schadensverhütung bei Bebauungen durch Grundeigentümer besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Treten dennoch Bergschäden ein, so ist der Bergbauunternehmer zu Schadenersatz verpflichtet, der jedoch summenmäßig begrenzt ist und nach drei Jahren verjährt. Beschrieben werden die wichtigsten Neuregelungen des Bundesberggesetzes und ihre Bedeutung für Grundeigentümer. za

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesberggesetz, Neuregelung, Bedeutung, Grundeigentum, Grundabtretung, Bauvorhaben, Bergschaden, Haftung, Verjährung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Westdeutscher Türmer, Essen 58(1981)Nr.3, S.84-86

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Bundesberggesetz, Neuregelung, Bedeutung, Grundeigentum, Grundabtretung, Bauvorhaben, Bergschaden, Haftung, Verjährung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries