§§ 31, 34, 155 b BBauG. BVerwG, Urteil v.13.3. 1981 -4 C 1.78. Rechtsprechung. Dem Gebot der Rücksichtnahme als Bestandteil des § 34 BBauG kommt in besonderen Fällen nachbarschützende Wirkung zu.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Der Kläger, Eigentümer eines zweigeschossigen Wohnhauses, wendet sich gegen die Baugenehmigung für ein 6- bis 12-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus auf seinem Nachbargrundstück. Das Gericht erklärt die Genehmigung für rechtswidrig, da es sich bei dem Gebäude um eine rücksichtslose Verletzung der subjektiven Rechte des Klägers handelt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist Bestandteil des § 34 BBauG, es kann in besonderen Fällen nachbarschützende Wirkung haben. cs

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Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Nachbarschutz, Rechtsprechung

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Deutsches Verwaltungsblatt 96(1981)Nr.19, S.928-930

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Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Nachbarschutz, Rechtsprechung

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