Die Pflicht zur Aktenvorlage bei der Bürgerschaft.
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SEBI: 80/65
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Abstract
Der Text befaßt sich mit einer Novelle zur Hamburger Verfassung von 1971, die die Rechte der Bürgerschaft gegenüber dem Senat erweitert. Diese Regelung bestimmt, daß eine Minderheit von 25Prozent der Abgeordneten von der Regierung Einsicht in Akten verlangen kann. Der Autor stellt die Verfassungsbestimmung und damit zusammenhängende Gesetze dar, geht auf die politische und verfassungspolitische Bedeutung der Novelle ein, in der er sowohl ein Instrument der demokratischen Kontrolle, als auch ein Mittel des politischen Kampfes sieht, und schildert die bisherige Praxis der Anwendung und Durchsetzung der Akteneinsicht. Darüberhinaus werden juristische Fragen der Reform, insbesondere der Reichweite der Norm in allgemeinen und besonderen Grenzen der Aktenvorlagepflicht abgehandelt. ge/difu
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Akteneinsicht, Bürgerschaft, Verfassungsrecht
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In: Landwehr, Götz u.a.: Aus dem Hamburger Rechtsleben.Ackermann, Heinrich u.a., Berlin: (1979), S. 321-348, Lit.
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Akteneinsicht, Bürgerschaft, Verfassungsrecht