Erhaltende Erneuerung der Altstadt.

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SEBI: 81/492

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Die Erhaltung von Substanz und Gestalt der Altstädte und ihre Belebung ist heute wichtiges Anliegen der Kommunalpolitik. Mit dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 ist ein Instrument zum umfassenden Schutz von Stadtbild, Gebäuden und Freiflächen geschaffen worden. Mit diesem Gesetz erhält die Sachverständigenkommission erweiterte Befugnisse und Aufgaben, die der Artikel beschreibt. Dazu gehören Beratung bei der Sanierung, Vorschlagsrecht in allgemeinen Angelegenheiten der Altstadterhaltung, Altstadtforschung, Berufungsrechte im behördlichen Verfahren, Erfassung des Altbau-Restbestandes zur Begutachtung, Stadtgeschichtsforschung. ws/difu

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Schlagwörter

Stadtbild, Altstadterhaltungsgesetz, Sachverständigenkommission, Kommunalpolitik, Stadtentwicklungsplanung, Sanierung

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In: Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980.Hrsg.: Zwinck, Eberhard, Salzburg: (1980), S. 75-77,

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Stadtbild, Altstadterhaltungsgesetz, Sachverständigenkommission, Kommunalpolitik, Stadtentwicklungsplanung, Sanierung

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Salzburg-Dokumentationen; 47