Energiesparpartnerschaft. Neue Wege im öffentlichen Energiesparmanagement.

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Berlin

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ZLB: 97/501-4

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Abstract

Durch ein deutlich verbessertes Energiedienstleistungs- bzw. Energiesparmanagement kann in den öffentlichen Gebäuden bis zu 35% der Energie eingespart werden. Dieses Sparpotential kann allerdings in den seltensten Fällen im Rahmen der öffentlichen Haushaltswirtschaft erschlossen werden, da die Motivation und die Anreize für ökologisch wie ökonomisch effizientes Energiesparen im öffentlichen Bereich zu gering ist. Um diese Situation deutlich zu verbessern, sind verschiedene Maßnahmen geeignet. So können öffentliche Energiesparbeauftragte bestellt und (finanzielle) Energiesparvorgaben gemacht werden. Teile der Energieversorgung öffentlicher Gebäude können gewinnorientierten öffentlichen oder privaten Unternehmen übertragen werden. Ebenso kann auch die gesamte Energieversorgung bestimmter öffentlicher Gebäude gewinnorientierten Dritten übertragen werden. Alternativ bietet sich an, Dritte in einer "Energiesparpartnerschaft" unter der klaren Vorgabe von reduzierten öffentlichen Energiekosten und sonstigen Aufwendungen durch Übertragung aller Energiedienstleistungen der öffentlichen Gebäude anzuregen, alle rentablen Sparpotentiale auszunutzen. eh/difu

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15 S.

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Arbeitspapier; 1