Gemeindeselbstverwaltung und Staatsverfassung.
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SEBI: 81/3730
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Zusammenfassung
In dem Festvortrag werden in historischen Zusammenhängen die Beziehungen zwischen Staat und Gemeinde aufgeschlüsselt und klare Lineaturen für Trennendes wie Verbindendes aufgezeigt. Die Städte können über Tradition, verfassungsrechtliche Absicherung und administrative Unentbehrlichkeit hinaus im Staat der Gegenwart auf zusätzlich gewonnene Legitimationsstränge verweisen. Je komplizierter die Strukturen von Gemeinwesen sind, umso wichtiger wird die öffentliche Aufgabenerfüllung in dezentralen und bürgernahen Formen. Sie entschärfen bürokratische Deformationen und Anonymitäten. Kommunale Selbstverwaltung kann für diese Funktionen auf geschichtliches Vorbild, administrative Fähigkeiten und eine positive Leistungsbilanz zurückblicken. Sie entlastet Staatlichkeit und vermittelt Freiheit und bürgerschaftliche Mitentscheidung. Sie ist ein funktionstaugliches politisches Prinzip, das der Verfassungsstaat der Gegenwart zu Recht in seine Staatsverfassung aufgenommen hat. lt/difu
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Gemeinde, Kommunale Selbstverwaltung, Verfassungsrecht, Kommunalpolitik, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsorganisation
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In: Rommel, Manfred u. a.: Städte und Staat.Festsitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages zum 75jährigen Jubiläum am 27.November 1980 in Bonn, Stuttgart: (1981), S. 35-54,
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Gemeinde, Kommunale Selbstverwaltung, Verfassungsrecht, Kommunalpolitik, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsorganisation
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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 43