Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980. Das Gesetz und seine Ziele.

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SEBI: 81/492

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Abstract

Der Band enthält Wortlaut, Würdigungen und Kommentar des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980. Eine funktionsfähige Altstadt kann nicht durch Entfernung alter Bausubstanz und großzügige Verkehrsplanung entstehen. Um Stadtbild, Wohnwert und Bausubstanz zu erhalten, wurde deshalb erstmals 1967 ein Altstadterhaltungsgesetz verabschiedet, das schließlich 1980 grundlegend novelliert wurde und heute sowohl Innen- wie Außenbereich der Altbauten und auch unbebauten Raum schützt. Das Gesetz teilt sich in vier Abschnitte. 1. Schutz der Salzburger Altstadt, 2. Sachverständigenkommission, 3. Altstadterhaltungsfonds und 4. Wiederherstellung und Strafbestimmungen. Dazu wird ein ausführlicher Kommentar der einzelnen Paragraphen gegeben. Weitere Beiträge beschäftigen sich mit dem Aufgabenbereich der Sachverständigenkommission und den praktischen Problemen der Altstadtstelle des Magistrats. ws/difu

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Stadtbild, Altstadt, Altstadterhaltungsgesetz, Stadtentwicklungsplanung, Gesetz, Sanierung

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Salzburg: Selbstverl.(1980), 87 S., Kt.; Reg.

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Stadtbild, Altstadt, Altstadterhaltungsgesetz, Stadtentwicklungsplanung, Gesetz, Sanierung

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Salzburg-Dokumentationen; 47