Grundzüge eines Kulturverfassungsrechts.
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1981
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SEBI: 81/398-4
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Zusammenfassung
Diese Untersuchung hat ergeben, daß die Kulturarbeit sich ohne spezialgesetzliche Regelung ebenso wie etwa die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder die Straßenbenennung zur Selbstverwaltungs-Pflichtaufgabe entwickelt hat. Zu den übrigen Pflichtaufgaben besteht allerdings ein wichtiger Unterschied. Pflichtaufgabe ist nur das ,,Ob'' oder das ,,Daß'' zur kommunalen Kulturarbeit, die Gemeinden sind also verpflichtet, überhaupt kulturelle Angebote zu schaffen. Inhalt und Ausmaß dieser Kulturarbeit, das ,,Wie'' im Detail, sind Gegenstand der Entscheidungsprärogative jeder einzelnen Gemeinde. geh/difu
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In: Kulturelle Bildung und kommunale Kulturarbeit.Hrsg.: Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V., Hannover: (1981), S. 49-59, Lit.
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vhs-Rundschreiben