Landesplan für Behinderte an der Saar. Die Betreuung und Eingliederung der Behinderten im Saarland nach dem Bundessozialhilfegesetz.
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SEBI: 81/3341-4
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Zusammenfassung
Um das Ziel, die Eingliederung der Behinderten zu erreichen, bemühen sich verschiedene Leistungsträger, Behörden und Organisationen.Ihre Zuständigkeiten sind für den Behinderten nicht leicht zu überschauen.Die Zahl der Leistungsbestimmungen ist umfangreich.Die vorliegende Broschüre befaßt sich vorwiegend mit der Rehabilitation aus der Sicht des Bundessozialhilfegesetzes und den sich daraus ergebenden Schwerpunkten.Gleichwohl soll sie dem Behinderten bzw.Sorgeberechtigten ein allgemeiner Wegweiser sein über die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen oder Einrichtungen und über die maßgeblichen Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungsträger. geh/difu
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Landesplanung, Behinderter, Betreuung, Eingliederung, Bundessozialhilfegesetz, Bedarfsermittlung, Rehabilitationseinrichtung, Finanzierung, Sozialwesen, Sozialarbeit, Gesundheitswesen, Schule, Hilfsmittel
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Saarbrücken: (1975), 112 S., Abb.; Tab.
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Landesplanung, Behinderter, Betreuung, Eingliederung, Bundessozialhilfegesetz, Bedarfsermittlung, Rehabilitationseinrichtung, Finanzierung, Sozialwesen, Sozialarbeit, Gesundheitswesen, Schule, Hilfsmittel