Der Bürgerbeauftragte. Eine rechtsvergleichende Studie unter besonderer Berücksichtigung des Ombudsmann-Modells in Rheinland-Pfalz.

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SEBI: 81/4871

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Abstract

Der Gedanke des Bürgerbeauftragten läßt sich bis in die Antike zurückverfolgen und hat eine Fülle von historischen Vorbildern.In Deutschland scheiterten zahlreiche gesetzgeberische Versuche, den Ombudsmann in den vergangenen Jahrzehnten in Bund und Ländern zu schaffen.Allein Rheinland-Pfalz schuf 1974 mit dem ,,Bürgerbeauftragten'' die Einrichtung des ersten allgemeinen Ombudsmanns und betrat damit verfassungsrechtliches Neuland.Der Bürgerbeauftragte wird im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags zur Stärkung der Stellung des Bürgers gegenüber der Verwaltung tätig, wobei ihm das Landtagsplenum und der Petitionsausschuß Kompetenzen im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Delegation übertragen.Der Autor untersucht die daraus entstehenden verfassungsrechtlichen Probleme und befaßt sich mit der Stellung des Bürgerbeauftragten sowie vergleichbarer Einrichtungen im In- und Ausland. chb/difu

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Ombudsmann, Bürgerbeauftragter, Petitionsrecht, Datenschutz, Parlament, Eingabe, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Bürgerbeteiligung, Zivilschutz, Militärwesen, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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Berlin: Duncker & Humblot (1981), XX, 305 S., Abb.; Tab.; Lit.; (jur.Diss.; Mainz 1980)

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Ombudsmann, Bürgerbeauftragter, Petitionsrecht, Datenschutz, Parlament, Eingabe, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Bürgerbeteiligung, Zivilschutz, Militärwesen, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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Schriften zum öffentlichen Recht; 389