Staatshaftung als Verwaltungsrechtsschutz.

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SEBI: 80/1866

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Abstract

Zum Schutz gegen fehlerhaftes und schädigendes Verwaltungshandeln gibt es in der Schweiz als bedeutendste Mittel der Verwaltungskontrolle die Instrumente der "Staatshaftung'' und des "Verwaltunsrechtsschutzes''. Unter dem Begriff der "Staatshaftung'' wird die Kausalhaftung auf Schadenersatz des Staates für rechtswidrige, durch Hoheitsakt der Verwaltung zugefügte Schädigung sowie das gerichtliche Verfahren im Falle einer Schadenersatzklage verstanden. Unter "Verwaltungsrechtsschutz'' werden die ordentlichen Rechtsmittel in Form der Beschwerde an verwaltungsinterne Instanzen bzw. an Verwaltungsgerichte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit, unter Umständen auch der Zweckmäßigkeit von Verwaltungsverfügungen verstanden. Ziel ist, das gegenseitige Verhältnis dieser beiden Institute näher zu untersuchen. Die Arbeit stützt sich auf das geltende Bundesrecht und das Recht des Kantons Basel-Stadt. Aber auch Lösungen anderer Kantone, wie z. B. die des Kantons Zürich, finden Beachtung. Je nach dem untersuchten System ergeben sich verschiedene Lösungen des Verhältnisses von Staatshaftung und Verwaltungsrechtsschutz. chb/difu

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Keywords

Verwaltungsrecht, Staatshaftung, Rechtsschutz, Verwaltungshandeln, Amtshandlung, Verfügung

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Basel: Helbing & Lichtenhahn (1979), XXIV, 251 S., Lit.

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Verwaltungsrecht, Staatshaftung, Rechtsschutz, Verwaltungshandeln, Amtshandlung, Verfügung

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Basler Studien zur Rechtswissenschaft; 116