Der Ungehorsam gegenüber sanktionsbewehrten Verwaltungsakten.
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1977
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SEBI: 80/3017
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Zusammenfassung
Zahlreiche Vorschriften bedrohen das Nichtbefolgen bestimmter Verwaltungsakte (VAe) mit einer Sanktion (Strafe oder Bußgeld). Im Bereich der Abhandlung trifft das Verwaltungsrecht auf das Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht. Daraus ergeben sich besondere Probleme, die sich unter der Fragestellung zusammenfassen lassen, welchen rechtlichen Anforderungen ein VA nachkommen muß, damit sich bei einer Zuwiderhandlung als Rechtsfolge eine Strafe oder ein Bußgeld verhängen läßt. Die Arbeit untersucht die Struktur der sanktionierenden Vorschriften, legt dar, welche Anforderungen die Strafgerichte an die Fehlerfreiheit von VAen stellen und handelt bestimmte Sondereigenschaften (Suspendierung, Aufhebung, Unanfechtbarkeit, Vollstreckbarkeit) der VAe ab. Ein eigenes Kapitel gilt der Auslegung der Tatbestände als der Antwort auf die Fragestellung der Arbeit. chb/difu
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Münster: (1977), XV, 160 S., Lit.