Die rechtlichen Auswirkungen des gestiegenen Erholungsbedürfnisses im Wald, dargestellt an bestimmten Benutzungsformen.

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SEBI: 81/3379

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Das 1975 verabschiedete Bundeswaldgesetz wird dem ständig wachsenden Erholungsbedürfnis insofern gerecht, als es den Spaziergängern und Erholungssuchenden Betretungsrecht im Wald zuerkennt. Dieses Gesetz formuliert Rahmenrichtlinien, überläßt den Landesgesetzgebern jedoch entsprechende detaillierte Regelungen, die das Recht zum Betreten des Waldes im einzelnen wie auch die damit verbundenen Folgen regeln (z. B. Schäden durch die Erholungssuchenden). In der Studie wird (vor allem unter dem Blickwinkel der baden-württembergischen Landesgesetze und teilweise der bayerischen) die Frage nach dem gestiegenen Erholungsbedürfnis und dessen rechtlichen Folgen untersucht, insbesondere für die Benutzungsformen des Reitens und Skilaufens. Skiläufer dürfen den Wald benutzen, Reiter jedoch nur auf Straßen und Wegen. Die betroffenen Waldeigentümer müssen dies entschädigungslos hinnehmen, weil es unter die Sozialbindung des Eigentums fällt. sg/difu

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Schlagwörter

Erholungsgebiet, Bundeswaldgesetz, Waldgebiet, Freizeitsport, Skilauf, Reiten, Sport, Forstwirtschaft, Erholung, Freizeit, Urlaub

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Freiburg/Breisgau: (1980), XII, 167 S., Abb.; Tab.; Lit.(forstwiss.Diss.; Freiburg/Breisgau 1980)

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Erholungsgebiet, Bundeswaldgesetz, Waldgebiet, Freizeitsport, Skilauf, Reiten, Sport, Forstwirtschaft, Erholung, Freizeit, Urlaub

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