Zur Integration von illegalen Wohngebieten in den Bebauungsplan der Stadtregion Athen nach 1950.

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SEBI: 81/3866

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Der illegale Wohnungsbau hat in Griechenland einen relativ hohen Anteil an der gesamten Wohnungsbautätigkeit, der in der Stadtregion Athen zwischen 1955 und 1966 zwischen 17Prozent und 27Prozent lag. So entstehen Quartiere, für die kein Bebauungsplan existiert. Die illegale Errichtung von Wohnhäusern wird von den Behörden geduldet, weil anders die Wohnungsversorgung für Schichten mit niedrigem Einkommen bisher nicht gewährleistet werden kann. Untersucht werden die sozialen und ökonomischen Faktoren, die den Prozeß der Herausbildung solcher illegalen baulich-räumlichen Strukturen bestimmen, sowie die Mechanismen der Legalisierung der entsprechenden Baugebiete. Besonders wird dabei auf die Wirksamkeit und den Anwendungsgrad des Planungsinstrumentariums der Behörden eingegangen. Es zeigt sich, daß der für die Integration der illegal bebauten Gebiete aufgestellte Plan, dessen Genehmigung durch die Behörden die Einbeziehung in den Bebauungsplan bedeutet, in der Folge nur sehr unzureichend realisiert wird. ud/difu

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Illegales Wohngebiet, Bebauungsplan, Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung, Wohnungswesen

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Berlin: Selbstverlag (1980), XIV, 253 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Illegales Wohngebiet, Bebauungsplan, Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung, Wohnungswesen

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Arbeitshefte des Instituts für Stadt- und Regionalplanung; 17