Stand und Beurteilung der in Anwendung des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz durchgeführten Arbeiten. Mitteilungen der Kommission an den Rat.

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SEBI: 80/2820-4

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Die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft zielt darauf ab, daß den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft die Durchführung von Aktionen zugewiesen wird, die im Aktionsprogramm 1977-1980 in vier große Gruppen zusammengefaßt sind. 1. Pflegliche und, wenn möglich, vorbeugende Verringerung der Umweltbelastung, die die natürlichen Ressourcen, die Biosphäre und den Lebensrahmen schädigen. 2. Schutz der natürlichen Ressourcen und Umweltmedien sowie Verbesserung des Lebensrahmens durch Maßnahmen zur Regelung bestimmter Aktivitäten und, langfristig, durch neue vorbeugende Maßnahmen. 3. Durchführung flankierender Maßnahmen-Forschung, Verbreitung der Kenntnisse, Wissenschaftlichkeitsstudien, Aufklärung und Information usw.-. 4. Bemühungen um Lösungen bestimmter Probleme im internationalen Rahmen. geh/difu

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Aktionsprogramm, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Lärmbelastung, Naturschutz, Lebensraum, Umweltschutz, Abfall

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Brüssel: (1980), ca. 82 S., Tab.

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Aktionsprogramm, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Lärmbelastung, Naturschutz, Lebensraum, Umweltschutz, Abfall

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