Autonomie im öffentlichen Recht. Geschichte und allgemeine Dogmatik.
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SEBI: CI 479
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Abstract
Der Begriff der "Autonomie" wurde in einem allgemeinen Sinne bereits im antiken Griechenland gebraucht als Befugnis einer untergeordneten Macht zur Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung. Autonomie heute ist innerstaatlich ein Teil der Selbstverwaltung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten), nämlich die Befugnis zur selbständigen Regelung ihrer Rechtsverhältnisse durch Erlaß von Rechtsnormen. Diese sind in der Regel Satzungen. Im Völkerrecht versteht man darunter die Befugnis von Teilgebieten eines Staates, bestimmte Angelegenheiten (Sprache, Schule, Kultur usw.) im Wege der Selbstverwaltung zu regeln. Der Autor behandelt neben der Geschichte der Autonomie Aspekte der allgemeinen Dogmatik das Verhältnis zwischen Autonomie und Souveränität, den Bundesstaat, Vereinssatzungen, Autonomie im Arbeits- und öffentlichen Recht. Schließlich geht er auch auf das Verhältnis zwischen Autonomie und GG ein. chb/difu
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Öffentliches Recht, Autonomie, Souveränität, Bundesstaat, Arbeitsrecht, Satzung, Verordnung, Rechtssetzung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie
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Heidelberg: (1962), XIII, 109 S., Lit.
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Öffentliches Recht, Autonomie, Souveränität, Bundesstaat, Arbeitsrecht, Satzung, Verordnung, Rechtssetzung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie