Das Recht auf Werbung und seine öffentlich-rechtlichen Schranken.
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1969
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SEBI: 70/2415
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Zusammenfassung
Der die ganze Rechtsordnung bestimmende Gedanke der Menschenwürde (Art. 1 GG) verlangt einen Ausgleich zwischen der unbeschränkten Ausübung der Werbung und den berechtigten Interessen des Individuums und der Allgemeinheit. Diesem Ausgleich dient das private und öffentliche Wirtschaftswerberecht. Der Autor setzt sich mit dem Begriff und Inhalt der Wirtschaftswerbung auseinander, gibt einen geschichtlichen Abriß und geht dann auf die einzel- und gesamtwirtschaftlichen Funktionen der Werbung ein. Er beschreibt ihre Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft und behandelt im Hauptteil der Arbeit die schweizerischen Rechtsnormen, die sich auf die Werbung beziehen. Der Verfasser sieht das subjektiv-öffentliche Recht auf Werbung nicht als eigenständiges Grundrecht, sondern als Bestandteil der Handels- und Gewerbefreiheit. Eingriffe des Staats ergeben sich aus den Grundrechtsvorbehalten; Schranken sind Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung und das Kartellrecht. chb/difu
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Bern: Lang (1969), 353 S., Lit.(jur.Diss.; St.Gallen o.J.)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 21