Zusicherungen von Verwaltungsbehörden.

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SEBI: CN 476

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Zusammenfassung

Zusicherungen von Verwaltungsbehörden stellen sich dar als ein Inaussichtstellen zukünftigen Verwaltungshandelns in Form einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungserklärung. Diesem Rechtsinstitut wurde meist nur innerhalb des Beamten- und Steuerrechts größere Aufmerksamkeit geschenkt. Demgegenüber betrachtet der Autor die "Zusicherung" im System des allgemeinen Verwaltungsrechts. Er sieht Zusicherungen als Verwaltungsakte an, auf die auch die allgemeinen Vorschriften über Verwaltungsakte (Rücknahme; Widerruf; Wirksamkeit) zur Anwendung kommen. Die Arbeit untersucht weiter die Zulässigkeit von Zusicherungen, ihre Verbindlichkeit und das durch sie begründete Rechtsverhältnis. Sie befaßt sich auch mit Schadenersatzfragen und dem Rechtsschutz. Die Erörterung ist durch die inzwischen erfolgte gesetzliche Regelung des § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz teilweise überholt. chb/difu

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Zusicherung, Verwaltungsbehörde, Verpflichtung, Ermessen, Verbindlichkeit, Rechtsschutz, Schadenersatz, Amtspflichtverletzung, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit

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München: (1964), XXXIII, 224 S., Lit.

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Zusicherung, Verwaltungsbehörde, Verpflichtung, Ermessen, Verbindlichkeit, Rechtsschutz, Schadenersatz, Amtspflichtverletzung, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit

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