Der Begriff der kommunalen Selbstverwaltung in der marxistisch-leninistischen Staats- und Verwaltungslehre und die Rechts- und Verfassungsentwicklung des Stadtgebildes von Ost-Berlin.

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SEBI: 70/1181

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Abstract

Die Arbeit zerfällt in zwei Teile einen theoretischen, in dem die Haltung des Marxismus-Leninismus zur Idee der kommunalen Selbstverwaltung dargestellt wird, und einen anschaulichen, in dem die Struktur des Stadtgebildes von Ost-Berlin als einer kommunistisch geführten Gemeinde beschrieben wird. Während Marx und Engels den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung bejahen (Engels fordert die Verwirklichung dieses Prinzips auch beim Aufbau eines sozialistischen Staates), sieht Lenin die Gemeindeverwaltung nur als ein lokales Organ der Staatsmacht an. Seiner Auffassung entsprechen die Gemeindeverwaltungen in der Sowjetunion und der DDR. Nach einem historischen Abriß der Gemeindeverfassung der alten Reichshauptstadt Berlin und der Änderungen unter der alliierten Besatzungsgewalt wird die Stellung Ost-Berlins (1968) als einer neben der DDR formal selbständig bestehenden politischen Einheit beschrieben. Die seit 1968 erfolgten Änderungen mit dem Ziel einer allmählichen Eingliederung Ost-Berlins in die DDR konnten in der Arbeit nicht mehr erfaßt werden. chb/difu

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Keywords

Kommunale Selbstverwaltung, Marxismus, Leninismus, Magistrat, Gemeindeverfassung, Besatzungsrecht, Legalität, Legitimität, Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Stadtgeschichte, Theorie

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Münster: (1968), XXV, 139 S., Lit.

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Kommunale Selbstverwaltung, Marxismus, Leninismus, Magistrat, Gemeindeverfassung, Besatzungsrecht, Legalität, Legitimität, Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Stadtgeschichte, Theorie

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