Arbeitsdienst in Deutschland. Pläne und Verwirklichungsformen bis zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht im Jahre 1935.

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SEBI: EF 22

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Nach Beendigung des Ersten Weltkrieges wurde die Idee der Arbeitsdienstpflicht geboren, deren wesentliches Merkmal ihre Krisenbezogenheit ist. Voraussetzung für die wirksame Propagierung dieses Ziels ist eine krisenhafte Situation, in der rechtsgerichtete Kreise ihrem ,,Ideengut'' Nachdruck verleihen können. Der Autor befaßt sich mit der Entwicklung, die der Einführung der Arbeitsdienstpflicht 1935 vorausgegangen ist. Der von der Regierung Brüning im Sommer 1931 eingerichtete freiwillige Arbeitsdienst steht dabei im Mittelpunkt der Arbeit. Neben der Entwicklung des freiwilligen Arbeitsdienstes werden dessen Träger vom Jungdeutschen Orden bis zum Reichsbund für Arbeitsdienst genauer untersucht, ebenso wie die Einstellung der Freien Gewerkschaften und der sozialistischen Organisationen dazu. Das Schlußkapitel betrachtet den Nationalsozialistischen Arbeitsdienst bis 1935. im/difu

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Arbeitsdienst, Arbeitsdienstpflicht, Wirtschaftskrise, Arbeit, Arbeitsbedingung, Freizeit, Gesetzgebung, Landesgeschichte, Verband, Partei

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Berlin: Duncker & Humblot (1967), 281 S., Lit.; Reg.(soz.Diss.; FU Berlin o.J.)

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Arbeitsdienst, Arbeitsdienstpflicht, Wirtschaftskrise, Arbeit, Arbeitsbedingung, Freizeit, Gesetzgebung, Landesgeschichte, Verband, Partei

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Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte; 10