Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes nach 78 JWG.

Rebscher, Georg Erich
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1968

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SEBI: 70/749

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DI

Abstract

1961 wurde durch r 78 des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) erstmals eine umfassende Regelung der öffentlichen Heimaufsicht eingeführt. Die Untersuchung will die bei der Auslegung und der praktischen Anwendung des r 78 JWG entstehenden Probleme erörtern und Lösungsvorschläge ausarbeiten. Der Behandlung dieser Probleme werden die geschichtlichen Entwicklungen des Heimaufsichtsrechts und Sinn und Zweck des r 78 JWG zugrundegelegt. r 78 JWG wurde eingeführt, um die Aufsichtsbefugnisse der Landesjugendämter zu verstärken, die zuvor gesetzlich nur bei Fürsorgeerziehungsheimen und Pflegekindern unter 14 Jahren bestanden. Ein großer Teil der Arbeit ist dem Kreis der zu beaufsichtigenden Einrichtungen gewidmet, wobei sich der Autor für eine weite Auslegung des Begriffs ,,Einrichtung'' einsetzt. Er behandelt ferner Inhalt und Grenzen der Aufsicht, die Eignungs- und Meldepflichten, die Durchführung der Überprüfung und die Betriebsuntersagung. Ergänzend wird Landesrecht dargestellt. chb/difu

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Marburg: (1968), XXII, 150 S., Lit.

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