Die rechtliche Position der ausländischen Mitbürger und die Beteiligung an der politischen Willensbildung.
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SEBI: 81/4035
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Abstract
Der Arbeitskreis IV der Fachkonferenz gibt eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Aufenthaltes von Ausländern in der Bundesrepublik. Dabei ist das Ausländergesetz von 1965 nicht getrennt von den Bestimmungen des Grundgesetzes zu sehen (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis). Die Frage nach dem Wahlrecht für Ausländer wird dahingehend beantwortet, daß das Wahlrecht zum Bundestag oder zu den Landtagen nur dem "Staatsvolk'' zusteht (Art. 33 GG). Auch das kommunale Wahlrecht ist nicht von einer anderen Rechtsqualität, da auch in den Gemeinden Staatsgewalt ausgeübt wird. Als rechtlich unbedenkliche integrationspolitische Maßnahmen werden für die kommunale Ebene Einrichtung von Koordinierungskreisen für Ausländerfragen, Ausländerbeiräte und mitberatende Ausschüsse für Ausländerfragen angeregt. sch/difu
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Ausländer, Integration, Ausländerrecht, Ausländerpolitik, Partizipation
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In: Ausländische Mitbürger in unseren Städten.Fachkonferenz des Deutschen Städtetages am 21. und 22.Oktober 1980 in Bochum, Stuttgart: (1981), S. 197-269,
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Ausländer, Integration, Ausländerrecht, Ausländerpolitik, Partizipation
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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 42