Verfahrens- und Rechtsschutzfragen beim planerischen Abwägen.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Die Raumplanung stellt immer größere Anforderungen an die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind die Möglichkeiten des Verwaltungsverfahrens auszuschöpfen, z.B. durch Kosten-Nutzen-Untersuchungen. Das von der Rechtsprechung anerkannte subjektiv-öffentliche Recht auf eine gerechte Abwägung der eigenen Belange auch gegenüber den öffentlichen darf nicht auf diejenigen öffentlichen Belange beschränkt werden, die für die Planung sprechen, sondern muss auch diejenigen einschließen, die der Planung entgegenstehen. Anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung werden Abwägungsfragen unter drei Gesichtspunkten behandelt: Planerische Gestaltungsfreiheit und ihre Bindung, Planverfahren und Rechtsschutz. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Planungsrecht, Abwägungsgebot, Gestaltungsfreiheit, Planaufstellung, Genehmigungsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Verwaltungsverfahren

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Deutsches Verwaltungsblatt 96(1981)Nr.1, S.4-10, Lit.

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Recht, Planungsrecht, Abwägungsgebot, Gestaltungsfreiheit, Planaufstellung, Genehmigungsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Verwaltungsverfahren

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