Verwaltungsgemeinschaft (EStärkG) und kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Bayern. 3. Aufl.
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ZZ
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ger
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SEBI: 78/69
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Zusammenfassung
Das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (KommZG) und das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (EStärk) fixieren rechtliche und gesetzliche Maßnahmen zur Zusammenfassung von Gemeinden. Die Artikel 1-12, 19 und 20 des EStärkG regelen die rechtliche Ausgestaltung von Verwaltungsgemeinschaften. Dabei handelt es sich um einen verwaltungsmäßigen Zusammenschluß von Gemeinden, die einen gemeinsamen Verwaltungsapparat bilden, der jedoch nicht die Autonomie der angeschlossenen Gemeinden beschneidet. Im Anschluß an die Erläuterungen zum EStärkG werden die einzelnen Abschnitte des KommZG kommentiert, die zu folgenden Bereichen Regelungen treffen Allgemeine Vorschriften, kommunale Arbeitsgemeinschaft, Zweckvereinbarungen, Zweckverbände, Aufsicht und Rechtsbehelfe, Übergangs- und Schlußvorschriften. st/difu
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München: Jehle (1976), 211 S., Reg.; Lit.
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Schriftenreihe des bayerischen Gemeindetages; 4