Umweltbeeinträchtigende Betriebe in den Grenzbereichen.

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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960

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Abstract

Viele Staaten neigen dazu, umweltbeeinträchtigende Betriebe in Grenznähe zu errichten, um so die Einwirkungen auf ihr eigenes Gebiet möglichst gering zu halten. Zwischen der BRD und einigen Nachbarländern bestehende Raumordnungskommissionen sollen hinsichtlich der Planung solcher Betriebe eine frühzeitige Abstimmung ermöglichen. Der Autor stellt Funktion, Arbeitsweise, Kompetenz sowie den Stand der Arbeit dieser Gremien dar und geht dabei besonders auf das Problem der Abstimmung von Bauleitplänen ein. Anhand der Errichtung des Kernkraftwerks Cattenom wird die Notwendigkeit aufgezeigt, auch mit Frankreich zu einem solchen Abkommen zu kommen. Als beispielhaft für eine Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger wird eine Erklärung der Saarbrücker Regierung zitiert. sp

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Umweltpflege, Umweltbelastung, Betriebsansiedlung, Grenzraum, Grenzüberschreitend, Raumordnungskommission, Bauleitplanung, Bürgerbeteiligung

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Städte- und Gemeindebund 35(1980)Nr.9, S.277-279

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Umweltpflege, Umweltbelastung, Betriebsansiedlung, Grenzraum, Grenzüberschreitend, Raumordnungskommission, Bauleitplanung, Bürgerbeteiligung

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