Bauordnungsrecht - Festlegung der Geländeoberfläche. OVG Saarland, Beschl. vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79.

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1981

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Einer Genehmigungsbehörde steht in der Regel nicht das Recht zu, einem Bauherrn durch eine entsprechende Festlegung der Geländeoberfläche es zu ermöglichen, ein das höchstzulässige Nutzungsmaß überschreitendes Vorhaben auszuführen. Die (planungsrechtliche) Festsetzung der Höhenlage unterscheidet sich von der (bauordnungsrechtlichen) Festlegung der Geländeoberfläche. Eine Entscheidung des OVG unter Heranziehung folgender §§: 9 Abs.2 BBauG, 34 BBauG, 2 Abs.4 LBO Saar., 2 Abs.5 LBO Saar., 12 LBO Saar., 18 BauNVO. -y-

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Baurecht 11(1980)Nr.2, S.158-159

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