Reithalle für kleinen Reiterverein im Außenbereich. § 35 Abs. 1 BBauG. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.August 1979 - X A 2338/78.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine Reithalle für einen kleinen Reiterverein mit geringer Mitgliederzahl gehört nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BBauG, da es keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient und auch nicht wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. bm

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, Außenbereich, Reithalle, Unzulässigkeit, Privilegierung, Rechtsprechung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Natur u.Landschaft, Stuttg. 55(1980)Nr.9, S.362

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, Außenbereich, Reithalle, Unzulässigkeit, Privilegierung, Rechtsprechung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries