Reithalle für kleinen Reiterverein im Außenbereich. § 35 Abs. 1 BBauG. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.August 1979 - X A 2338/78.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Reithalle für einen kleinen Reiterverein mit geringer Mitgliederzahl gehört nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BBauG, da es keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient und auch nicht wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. bm
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, Außenbereich, Reithalle, Unzulässigkeit, Privilegierung, Rechtsprechung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Natur u.Landschaft, Stuttg. 55(1980)Nr.9, S.362
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, Außenbereich, Reithalle, Unzulässigkeit, Privilegierung, Rechtsprechung