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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
In einem notarischen Vertrag, der 1. einen Kaufvertrag und 2. einen Bauvertrag im Sinne eines Werkvertrages enthält, verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, an den Käufer Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Sondereigentum an einer zu errichtenden Wohnung, zu veräußern. Im Grunderwerbsteuerbescheid wurden die Leistungen aus 1. und 2. zu Grunde gelegt. Der Klage auf die selbständige steuerliche Behandlung der beiden Verträge wurde vom Finanzgericht zunächst stattgegeben. Der BFH dagegen entschied, dass hier ein einheitlicher Vertrag vorliegt, was zur Folge hat, dass die Grunderwerbsteuer aus der gesamten Gegenleistung festzusetzen ist.(BFH-Urt. vom 25.7.79 -2 R 105/77). hg
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Schlagwörter
Recht, Bodenrecht, Finanzen, Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Bauvertrag, Koppelung, Rechtsprechung, BFH-Urteil
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 34(1980)Nr.7, S.164, 166-167
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Recht, Bodenrecht, Finanzen, Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Bauvertrag, Koppelung, Rechtsprechung, BFH-Urteil