Recht auf Erholung - Anforderungen eines wirksamen Naturschutzes.

Scheuer, Franz
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1981

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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

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Zusammenfassung

Der Antragsteller wandte sich mit einer Popularklage gegen eine Verordnung des LRA, nach der das Befahren, Betreten und Baden mehrerer Seen bzw. Uferbereiche weitgehend eingeschränkt wurde. Dies sei eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechtes auf Erholung gegenüber dem Naturschutz. Das Gericht weist die Klage ab. Wegen vielfach vorhandener Schäden an Seen durch Erholungsnutzung sei die Maßnahme gerechtfertigt. cs

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Natur und Landschaft 55(1980)Nr.7/8, S.309-312 Vgl.Kurzurteil in Natur und Landschaft Jg. 55, 1980, Nr.5, S.199.

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