Das Amt Segeberg. Innerer Aufbau und siedlungsgeschichtliche Grundlagen.

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SEBI: CO 597

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Den Ausgangspunkt der historischen Betrachtung bildet die 1134 erbaute Burg Segeberg. Die enge Verknüpfung des umliegenden Landes zur Burg drückt sich in der Einrichtung der Vogtei aus. Diese wird nicht nur als verfassungsgeschichtlicher Begriff, sonder auch als territoriale Größe mit dem Inhalt des Schutzes gemeint. Die verschiedenen Abstufungen des Herrschaftsgefüges werden vom Mittelpunkt der Burg aus gesehen und wie folgt unterschieden die landesherrliche Grundherrschaft, die unmittelbare Schutzherrschaft über freie Bauern, die Schutzherrschaft über Städte und Klöster, die Herrschaft über den Adel. Im zweiten Teil der Untersuchung wird die Frage nach der Stellung der Bauern erörtert, im Hinblick auf ihr ,,frei sein'' und was ,,frei sein'' derzeit bedeutete. Schließlich wird die Verfassung - der Begriff wird im engeren Sinne gebraucht - des Amtes Segeberg untersucht. sg/difu

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Adelsherrschaft, Mittelalter, Grundherrschaft, Amtmann, Vogtei, Siedlungsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Landesgeschichte

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Hamburg: (1963), 183 S., Kt.; Tab.; Lit.

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Adelsherrschaft, Mittelalter, Grundherrschaft, Amtmann, Vogtei, Siedlungsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Landesgeschichte

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