Die Absatzpolitik der Energieversorgungsunternehmen im Spannungsfeld von Gewinnstreben und öffentlichen Leistungsansprüchen.
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SEBI: FG 43
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DI
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Abstract
Kennzeichnend für die Absatzpolitik der Energieversorgungsunternehmen ist, daß die getroffenen Maßnahmen im wesentlichen eine Ausweitung und zugleich einen Ausgleich des Absatzes bewirken sollen. Die Ausweitung des Absatzes bezieht sich dabei nicht nur auf die Absatzmenge, sondern auch auf die Zahl der Abnehmer, die Größe des Absatzgebietes und die Zahl der Produkte. Mit dem Ausgleich des Absatzes sollen insbesondere tageszeitliche Absatzschwankungen gedämpft werden, wobei es primär darum geht, Belastungstäler aufzufüllen und erst in zweiter Linie darum, die Belastungspitzen abzubauen. Unter der gegebenen absatzpolitischen lage stellt sich der Dualismus der beiden Ziele als ein Miteinander dar. Für den Bereich der Energieversorgungsunternehmen wird konstatiert, daß die bei Betrachtung des Spannungsfeldes der beiden Ziele angedeutete Möglichkeiten, der Gewinn werde durch eine schlechtere Erfüllung der Leistungsansprüche erwirtschaftet, in der Realität nicht gegeben ist. ud/difu
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Energieversorgungsunternehmen, Absatzpolitik, Strompreis, Energieversorgung, Kommunalbetrieb, Wirtschaftspolitik
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Tübingen: Mohr (1964), V, 195 S., Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Mannheim 1964)
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Energieversorgungsunternehmen, Absatzpolitik, Strompreis, Energieversorgung, Kommunalbetrieb, Wirtschaftspolitik
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Veröffentlichungen der Akademie für Wirtschaft und Politik