Der Oberstadtdirektor in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nach Gesetz und örtlicher Regelung.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1962
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: CI 504
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Anders als bei der süddeutschen Stadtratsverfassung oder der norddeutschen Magistrats- oder Bürgermeisterverfassung hat sich in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Gemeindeverfassung bisher fremden Typs entwickelt Unter dem Einfluß der britischen Besatzungsmacht wurde in den Jahren nach 1945 eine innere Gemeindeverfassung gewählt, deren Besonderheit darin liegt, daß die obersten fachlichen Entscheidungen vom leitenden Gemeindebeamten weg und hin auf die gewählte Vertretungskörperschaft der Gemeinde, den Gemeinderat, verlagert wurden.In der Untersuchung werden nur die Städte mit über 3000 Einwohnern berücksichtigt, die als Gemeindedirektor den sog.Oberstadtdirektor haben.Im ersten Teil wird die geschichtliche Entwicklung hin zum heutigen Rechtszustand beschrieben; anschließend werden die Kompetenzen des Gemeindedirektors und die Möglichkeiten der Übertragung von zusätzlichen Kompetenzen durch die Gemeindevertretungen erörtert.Nach der Darstellung des rechtlich Möglichen folgt eine Übersicht des faktisch Erfolgten, d. h. inwiefern die Möglichkeiten zur Kompetenzübertragung genutzt wurden.In der abschließenden Betrachtung folgt eine herbe Kritik dieser Form der Gemeindeverfassung. chb/difu
Description
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Göttingen: (1962), XV, 160 S., Tab.; Lit.