Zur Überprüfbarkeit der Bauleitpläne nach dem Bundesbaugesetz.
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1967
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SEBI: Ser 618-51
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Zusammenfassung
Die Arbeit befaßt sich mit dem Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und deren Überprüfbarkeit. Die Überprüfbarkeit ist abhängig vom Rechtscharakter der Bauleitpläne; zwischen den verschiedenen Ansichten hat sich das Bundesbaugesetz (BBauG) für die Qualifizierung als Satzung entschieden. Auch die Rechtsnatur des Flächennutzungsplans ist nicht eindeutig bestimmt. Die Überprüfbarkeit der Bauleitpläne ist abhängig von bestimmten Bindungen und Beschränkungen. So muß unterschieden werden, ob die Bauleitpläne von der höheren Verwaltungsbehörde vor ihrer Genehmigung bzw. ihrem Inkrafttreten überprüft oder ob sie danach von einer Behörde oder einem Gericht auf ihre Gültigkeit hin untersucht werden. Andererseits ist die Überprüfbarkeit auch abhängig von allgemeinen Bedingungen wie den Voraussetzungen rationaler Entscheidungen überhaupt (Beschränkung auf die Rechtskontrolle, verwendete Sprache, Ziele der Raumordnung und Landesplanung). chb/difu
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Bonn: Bouvier (1967), 314 S., Lit.(jur.Diss.; Köln o.J.)
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Serie/Report Nr.
Schriften zur Rechtslehre und Politik; 51