Zur Zulässigkeit eines baurechtlichen "Denkmalschutzes" für Arbeiterwohnsiedlungen.
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SEBI: 80/6240
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GU
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Abstract
Das Gutachten untersucht die Zulässigkeit örtlicher Vorschriften in NRW über die Gestaltung und Erhaltung von charakteristischen Arbeiterwohnsiedlungen im Rahmen bauordnungs- und verfassungsrechtlicher Vorschriften. Die Verfasser halten Baugestaltungssatzungen, die den Abbruch solcher Siedlungen verhindern wollen, für unzulässig. Da es sich bei den Häusern solcher Siedlungen um ,,schlichte Gebrauchsarchitektur'' handle, komme ihnen kein kunsthistorischer Aussagewert zu und damit auch keine Bedeutung nach r 39 h, Abs. 3 Nr. 3 BBauG. Damit scheide auch eine Denkmalschutzwürdigkeit dieser Siedlungen aus; zudem bestünde weder ein öffentliches noch ein städtebauliches oder sonstiges wissenschaftliches Interesse an der Erhaltung von Arbeiterwohnsiedlungen. Dies sei jedoch erforderlich, um die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG einschränken zu können. Aus diesen Gründen habe der Eigentumsschutz Vorrang gegenüber einem möglichen Interesse zur Erhaltung von Arbeiterwohnsiedlungen. mst/difu
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Arbeitersiedlung, Gestaltungssatzung, Bundesbaugesetz, Verfassungsrecht, Schutzwürdigkeit, Baurecht, Städtebau, Denkmalschutz
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Bochum: (1980), 88 S.,
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Arbeitersiedlung, Gestaltungssatzung, Bundesbaugesetz, Verfassungsrecht, Schutzwürdigkeit, Baurecht, Städtebau, Denkmalschutz
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Ökologische Forschungen; 4