Datenschutz in der Kommunalverwaltung - Auskunftserteilung.

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1979

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KGST B 6/79

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Abstract

Dieser Bericht knüpft an den KGSt-Bericht Nr. 8/1978, Ziffer 5, an, stellt den Auskunftsanspruch des Betroffenen dar und gibt Empfehlungen zur Organisation der Auskunftserteilung.Nach der Datengesetzgebung ist dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen.In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft verlangt wird, näher bezeichnet werden.Verfahren und Form können von der Verwaltung flexibel geregelt werden.Die verwaltungsinterne Organisation ist örtlich zu regeln; hierzu gehört insbesondere die Bestimmung der Zuständigkeit für die Auskunftserteilung, die gegenwärtig zentral erfolgen sollte.Auskunftspflichtig ist die Gemeinde (Gemeindeverband).Soweit die Gemeinde einer Kommunalen Datenverarbeitungszentrale angeschlossen ist, soll die Auskunft aus automatisierten Dateien maschinell unterstützt werden.Die Auskunftserteilung ist im Regelfall gebührenpflichtig. mg/difu

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Köln: Selbstverlag (1979), 14 S., ,

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KGSt-Bericht; 6/1979

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