Stadtstreicher aus ordnungsrechtlicher Sicht.
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1980
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SEBI: Ser 941-D12-4
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Zusammenfassung
Auch nach Aufhebung der einschlägigen Übertretungstatbestände des StGB am 10.4.1974 sind nach Ansicht des Verfassers polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Stadtstreicher möglich und erforderlich. Die "Belästigung", die typischerweise von einem Stadtstreicher ausgehe und von der der friedliche Bürger in einer Weise behelligt werde, die in zahlreichen Fällen unzumutbar erscheinen müsse, erfülle sowohl den Tatbestand eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung als auch häufig den der Schädigung eines geschützten Rechtsgutes (Gesundheit, Ehre, Freiheit). Die nach Ansicht des Referenten der Polizei und den Ordnungsbehörden gegen Stadtstreicher zustehenden Maßnahmen werden ausführlich dargestellt. Wenn sie auch nicht zur Lösung des Problems beitrügen, so Gabriel, so dienten die beschriebenen Maßnahmen doch einer "gewissen Verunsicherung des Stadtstreichers". mst/difu
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In: Stadtstreicher.Hrsg.: Deutscher Städtetag, Köln; Köln: Selbstverlag(1980), S. 55-60,
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Serie/Report Nr.
DST-Beiträge zur Sozialpolitik; 12